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   LAG Düsseldorf, 21.09.2004 - 8 (6) Sa 1152/04   

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https://dejure.org/2004,6995
LAG Düsseldorf, 21.09.2004 - 8 (6) Sa 1152/04 (https://dejure.org/2004,6995)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.2004 - 8 (6) Sa 1152/04 (https://dejure.org/2004,6995)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 2004 - 8 (6) Sa 1152/04 (https://dejure.org/2004,6995)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichstellung einer als Organ einer jurischen Person handelnden natürlichen Person mit dem Arbeitgeber im Falle von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung; Begründung von Treuepflichten im Sinne des § 266 Strafgesetzbuch (StGB) durch ein Arbeitsverhältnis; Richtung der ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 823 (2) BGB i. V. m. § 266 a StGB
    Haftung für nicht gedeckte Beiträge zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Haftung für nicht gedeckte Beiträge zur SoKa-Bau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 90
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.06.1996 - 5 AZB 35/95

    Rechtsweg für Klage eines Arbeitnehmers gegen einen GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2004 - 8 (6) Sa 1152/04
    Denn die als Organ der juristischen Person handelnde natürliche Person steht im Falle von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung dem Arbeitgeber gleich (so BAG - Beschluss vom 24.06.1996 - 5 AZB 35/95 - AP Nr. 39 zu § 2 ArbGG 1979 m. w. N.).
  • KG, 26.11.1996 - 9 U 6892/95
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2004 - 8 (6) Sa 1152/04
    Das bedeutet, dass, wenn der Arbeitgeber - wie hier - eine juristische Person ist, die Strafandrohung des § 266 a StGB gegen ihr vertretungsberechtigtes Organ gerichtet ist, also dieses sich strafbar macht (so KG-Urteil vom 26.11.1996 - 9 U 68/95 - NJW-RR 1997, 1126 f).
  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 542/04

    Keine persönliche Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen nicht

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. September 2004 - 8 (6) Sa 1152/04 - wird zurückgewiesen.
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